StadtBibliothekChur
StartseiteAngebotAbos & PreiseFragen & AntwortenEventsÜber unsStartseiteAngebotAbos & PreiseFragen & AntwortenEventsÜber uns
DE
Katalog

Stadtbibliothek Chur

Grabenstrasse 28 CH-7000 Chur

info@bibliochur.ch+41 81 254 50 10

Öffnungszeiten (inkl. Postschalter)

Montag bis Freitag10-18 Uhr
Samstag10-16 Uhr

Open Library

Täglich6-22 Uhr

Links

BenutzungsordnungImpressumDatenschutz

Jetzt unterstützen

Graubündner Kantonalbank IBAN: CH44 0077 4010 2964 2890 0

Mit Twint spenden

Newsletter abonnieren

Benutzungs- Haus- & Gebührenordnung

1. Benutzungsordnung

1.1 Benutzerkreis

Die Stadtbibliothek Chur steht allen Personen zur Benutzung offen.

1.2 Bibliothekskarte

Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird eine persönliche Bibliothekskarte ausgestellt, die bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Die Bibliothekskarte ist gebührenpflichtig.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Elternteils. Die Erziehungsberechtigten werden kontaktiert, wenn finanzielle Forderungen (Gebühren, Ersatz, Kostenpflichten und ausstehende Rückgaben) anstehen oder das Einverständnis für die Verwendung von Fotos eingeholt werden muss.

Die von der Bibliothek von den Kund*innen erhobenen Personendaten werden gespeichert und ausschliesslich für den Bibliotheksgebrauch verwendet.

Mutation

Namens- oder Adressänderungen sowie Verlust der Bibliothekskarte sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.

1.3 Benutzung

Maximalzahl Medien

Die Medienausleihe ist nach Anzahl und Alterskategorie wie folgt beschränkt:

  • Abo Erwachsene: 20 Medien (Alterskategorie 13+), davon max. 5 Fahrzeuge & Grossspiele (Alterskategorie 10+), E-Medien unbeschränkt
  • Abo Kids: 20 Medien (Alterskategorie u16), davon max. 5 Fahrzeuge & Grossspiele, E-Medien unbeschränkt
  • Biblio-GA: Anzahl Medien pro Alterskategorie unbeschränkt, davon max. 5 Fahrzeuge & Grossspiele
  • Monats-GA: Anzahl Medien pro Alterskategorie unbeschränkt, davon max. 5 Fahrzeuge & Grossspiele
  • E-Abo: Anzahl E-Medien pro Alterskategorie unbeschränkt
  • O-Abo: berechtigt nur zum Eintritt in die Open Library, keine Medienausleihe möglich

Die Medienausleihe für die Stadtschule Chur wird separat geregelt.

Ausleihdauer / Verlängerung

  • Allgemeine Ausleihdauer: 4 Wochen. Eine einmalige Verlängerung ist möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt.
  • Für DVDs und Zeitschriften: 2 Wochen
  • Für die Nutzung der Angebote der digitalen Bibliothek gelten die Bestimmungen des jeweiligen Online-Anbieters. Eine einmalige Verlängerung ist möglich, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt.
  • Fahrzeuge & Grossspiele können nicht verlängert werden.

Reservation

Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden und sind innerhalb einer Woche abzuholen, da sie sonst für andere Benutzer*innen freigegeben werden.

Open Library

Am frühen Morgen, späten Abend sowie an Sonn- und Feiertagen profitieren Sie von den erweiterten Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.

Angebote während der Open Library

  • Lern- und Arbeitsplätze
  • Lese-Lounges
  • Selbstausleihe und -rückgabe an den Selbstbedienungsterminals (ausser Fahrzeuge & Grossspiele!)

Wie funktioniert's?

  1. Strichcode auf der Bibliothekskarte scannen
  2. PIN = Geburtsdatum (TTMM)
  3. mit Enter bestätigen
  4. Türverriegelung öffnet sich

Selbstausleihe

Vor der Selbstausleihe sind die Medien auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende und beschädigte Teile sind umgehend zu melden. Erfolgt keine Meldung, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen. Die korrekte Verbuchung zu prüfen, liegt in der Verantwortung der Kund*innen. Für Fremdbuchungen auf dem Konto übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

2. Hausordnung

Allgemeines

In der Bibliothek nehmen alle aufeinander Rücksicht. Die Medien, Materialien und Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Bitte verhalten Sie sich so, dass andere Besucher*innen nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden.

Essen und Trinken

Das Konsumieren von kalten Zwischenverpflegungen sowie Getränken ist erlaubt.

Lärm und Sauberkeit

Wir bitten um rücksichtsvolles Verhalten und das Führen von Gesprächen in angemessener Lautstärke. Wir bitten Sie, in der Bibliothek das Mobiltelefon stumm zu schalten und nur ausserhalb der Bibliothek zu telefonieren. Danke, dass Sie die Arbeits- und Leseplätze sauber hinterlassen.

Technische Infrastruktur

Mobile Endgeräte dürfen Sie gern mitbringen. Für die Stromversorgung können unbelegte, frei zugängliche Steckdosen benutzt werden.

Das Aufrufen von Internetseiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt ist nicht gestattet.

Tiere

Tiere sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde.

Rauchen

Es gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Zutritt ausserhalb der bedienten Zeiten – Open Library

Der Zugang ist für Kund*innen ab 16 Jahren mit einer gültigen Bibliothekskarte (Biblio-GA, Erwachsene, Monats-GA oder O-Abo) und einer PIN möglich. Die Karte ist nicht übertragbar.

Der Raum ist videoüberwacht. Bitte lassen Sie keine anderen Personen in die Bibliothek hinein. Vandalismus, sonstige Beschädigungen sowie Belästigungen werden polizeilich geahndet.

3. Gebührenordnung

Gebühren Jahresabonnement

Die aktuellen Gebühren für Abos findest du auf der Seite Abos & Preise.

Preise für Institutionen: auf Anfrage

Hinweis: Bei Nichtbenutzung des Abonnements besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Sonstige Gebühren

Die aktuellen Gebühren findest du auf der Seite Abos & Preise.

Mahnungen

Die aktuellen Gebühren für Mahnungen findest du auf der Seite Abos & Preise.

4. Schlussbestimmungen

Die Benutzer*innen haften für die ausgeliehenen Medien und deren Verwendung sowie für die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften.

Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für mitgebrachte, verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigten.

Bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Bestimmungen der Hausordnung sowie bei erheblicher Störung des Bibliotheksbetriebes kann die Bibliotheksleitung eine*n Besucher*in zeitweilig oder ganz von der Bibliotheksbenutzung ausschliessen.

5. Gültigkeit und Inkrafttreten

Die vorliegende Benutzungs-, Haus- und Gebührenordnung gilt ab März 2025.