Die Stadtbibliothek Chur steht allen Personen zur Benutzung offen.
Gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises wird eine persönliche Bibliothekskarte ausgestellt, die bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Die Bibliothekskarte ist gebührenpflichtig.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Elternteils. Die Erziehungsberechtigten werden kontaktiert, wenn finanzielle Forderungen (Gebühren, Ersatz, Kostenpflichten und ausstehende Rückgaben) anstehen oder das Einverständnis für die Verwendung von Fotos eingeholt werden muss.
Die von der Bibliothek von den Kund*innen erhobenen Personendaten werden gespeichert und ausschliesslich für den Bibliotheksgebrauch verwendet.
Namens- oder Adressänderungen sowie Verlust der Bibliothekskarte sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.
Die Medienausleihe ist nach Anzahl und Alterskategorie wie folgt beschränkt:
Die Medienausleihe für die Stadtschule Chur wird separat geregelt.
Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden und sind innerhalb einer Woche abzuholen, da sie sonst für andere Benutzer*innen freigegeben werden.
Am frühen Morgen, späten Abend sowie an Sonn- und Feiertagen profitieren Sie von den erweiterten Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.
Angebote während der Open Library
Wie funktioniert's?
Vor der Selbstausleihe sind die Medien auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende und beschädigte Teile sind umgehend zu melden. Erfolgt keine Meldung, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen. Die korrekte Verbuchung zu prüfen, liegt in der Verantwortung der Kund*innen. Für Fremdbuchungen auf dem Konto übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
In der Bibliothek nehmen alle aufeinander Rücksicht. Die Medien, Materialien und Einrichtungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Bitte verhalten Sie sich so, dass andere Besucher*innen nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden.
Das Konsumieren von kalten Zwischenverpflegungen sowie Getränken ist erlaubt.
Wir bitten um rücksichtsvolles Verhalten und das Führen von Gesprächen in angemessener Lautstärke. Wir bitten Sie, in der Bibliothek das Mobiltelefon stumm zu schalten und nur ausserhalb der Bibliothek zu telefonieren. Danke, dass Sie die Arbeits- und Leseplätze sauber hinterlassen.
Mobile Endgeräte dürfen Sie gern mitbringen. Für die Stromversorgung können unbelegte, frei zugängliche Steckdosen benutzt werden.
Das Aufrufen von Internetseiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt ist nicht gestattet.
Tiere sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Assistenzhunde.
Es gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Der Zugang ist für Kund*innen ab 16 Jahren mit einer gültigen Bibliothekskarte (Biblio-GA, Erwachsene, Monats-GA oder O-Abo) und einer PIN möglich. Die Karte ist nicht übertragbar.
Der Raum ist videoüberwacht. Bitte lassen Sie keine anderen Personen in die Bibliothek hinein. Vandalismus, sonstige Beschädigungen sowie Belästigungen werden polizeilich geahndet.
Die aktuellen Gebühren für Abos findest du auf der Seite Abos & Preise.
Preise für Institutionen: auf Anfrage
Hinweis: Bei Nichtbenutzung des Abonnements besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Die aktuellen Gebühren findest du auf der Seite Abos & Preise.
Die aktuellen Gebühren für Mahnungen findest du auf der Seite Abos & Preise.
Die Benutzer*innen haften für die ausgeliehenen Medien und deren Verwendung sowie für die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften.
Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für mitgebrachte, verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigten.
Bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Bestimmungen der Hausordnung sowie bei erheblicher Störung des Bibliotheksbetriebes kann die Bibliotheksleitung eine*n Besucher*in zeitweilig oder ganz von der Bibliotheksbenutzung ausschliessen.
Die vorliegende Benutzungs-, Haus- und Gebührenordnung gilt ab März 2025.